"Kundige Person" nach dem Lebensmittelhygienegesetz der EU
Jägerinnen und Jäger die Trichinenproben selbst entnehmen möchten, müssen gem. (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung) für die erforderliche Kennzeichnung der Tierkörper, die Verwendung der Wildursprungsscheine und die Trichinenprobenentnahme eine Schulung erhalten.
Nach Abschluss des Seminars wird der gesetzlich erforderliche Sachkundenachweis über die Entnahme von Trichinenproben ausgestellt.
Dauer ca. 3 Stunden, Teilnehmergebühr: 95,00€ pro Person,
incl. Kaffee und alkoholfreie Getränke
(Bezahlung erfolgt vor Ort)
Bringen Sie bitte Ihren Jagdschein mit!
Termin: o7.o7.2024 um 13.00h
Anmeldung per Mail
oder unter 0160 98495584
Mail: Jagdschule-Dr-Spahmann@web.de
Jagdaufseher-Lehrgang, TeiI I nach § 25 Landesjagdgesetz M-V
Fortbildung für Jagdscheininhaber (2 Tage)
Termin: 25.u. 26.05.2024
von 10.00 bis ca. 15.00 Uhr
mit anschließender Prüfung in der
Jagdschule
Jagdbehörde stellt dann auf Antrag Ausweis und Dienstabzeichen aus.
Kursgebühr 350,-€ bitte Jagdschein mitbringen
- Jagdrecht, Jagdschutz, Forstrecht, Waffenrecht,
- Jagdbetrieb, Jagdleitung, Reviereinrichtung, Wildbrethygiene
Jagdaufseher-Lehrgang, Teil II, nach §25 Landesjagdgesetz mit Schießprüfung
Kursgebühr: 220,00 € zuzgl. Schießstandgebühr
Termin bitte erfragen!
- Schießen der erweiterten jagdlichen Disziplinen und Kurzwaffe
Schießen erfolgt mit eigenen Waffen, ausreichend Munition für Flinte, Büchse und Kurzwaffe mitbringen/ die zu schießende Munition darf
Trainingsmunition sein) Bitte Jagdschein mitbringen
Voraussetzung: gültiger Jahresjagdschein und Jagdpachtfähigkeit
Ausstellung eines Schießnachweises für die herbstliche
Drückjagdsaison
max. 8 Teilnehmer !
Anmeldung per Mail
oder unter 0160 98495584
Mail: Jagdschule-Dr-Spahmann@web.de